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Wichtige Hinweise
zur Regulierung Ihres Unfallschadens

„Der Geschädigte ist so zu stellen, als hätte es den Unfall nicht gegeben.“

 

Dieser Grundsatz des deutschen Schadensersatzrechts ist in § 249 BGB verankert und bedeutet, dass der Schädiger dafür sorgen muss, den Zustand wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Der Geschädigte soll also durch den Schadensersatz finanziell wieder in die Lage versetzt werden, die er vor dem Unfall hatte.

 

Nehmen Sie daher nie das Angebot der gegnerischen Versicherung zur schnellen und unbürokratischen Hilfe an, sondern kontaktieren uns!

 

Denn Ihre Ersatzansprüche gehen weit über die Erstattung der Reparaturkosten hinaus.

 

Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen Kontakte zu qualifizierten Sachverständigen sowie kompetenten Fachwerkstätten und seriösen Mietwagenfirmen.

 

Übrigens: die gegnerische Versicherung hat nach Ihrem unverschuldeten Unfall grundsätzlich die anfallenden Kosten für die anwaltliche Schadenregulierung zu tragen.